Das Bautagebuch als Beweissicherung (inkl. Vorlage)
Die Protokollierung des Baufortschritts ist für den bauleitenden Architekten eine Verpflichtung. Bauherren, welche sich in die Hände eines Bauträger begeben
Bei der Errichtung eines herkömmlichen Einfamilienhauses sind mehr als 17 Einzelgewerke beteiligt. Aus Gründen des Wettbewerbes sowie dem Mangel an Fachkräften vergeben Firmen ihre Leistungen an Nachunternehmer, welche wiederum oft nicht die erforderliche Qualität liefern.
Die Koordination dieser Vielzahl an Handwerksfirmen setzt eine fachlich erfahrenen Bauleitung des Bauunternehmers voraus. Jedoch stehen immer eigene wirtschaftliche Interessen der Baufirma gegenüber den Wünschen des Bauherrn im Vordergrund.
Auf eine qualitätssichernde unabhängige Baubegleitung darf daher nicht verzichtet werden.
Der Bausachverständige als Vertreter des Bauherrn löst Konflikte mit dem ausführenden Bauunternehmen fachlich und sachlich „auf Augenhöhe“. Mängel werden frühzeitig erkannt und behoben. Berechtigte Ansprüche des Auftraggebers wie hohe Qualitätsanforderungen, die Einhaltung der vereinbarten Bauzeit, der Einsatz von qualitativ hochwertigen und langlebigen Materialien, etc. werden gewährleistet und durchgesetzt.
Mit der Bauabnahme erfolgt die Beweislastumkehr. Sie müssen somit nachweisen, dass nachträglich festgestellte Mängel im Verantwortungsbereich des Bauunternehmers liegen! Zudem kann eine Bauabnahme auch stillschweigend ohne eine aktive Handlung erfolgen oder sogar durch Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages. Hier ist besondere Vorsicht geboten!
Die Protokollierung des Baufortschritts ist für den bauleitenden Architekten eine Verpflichtung. Bauherren, welche sich in die Hände eines Bauträger begeben
Mehr als 80% der Bauherrn eines neuen Einfamilienhauses scheut die Planung und Umsetzung eines individuellen Traumhauses durch einen fachkundigen Planer
Dipl.-Ing. (FH) Architekt
Energie-Effizienz-Experte (Energieberater)
Julian Hobigk
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