Bauen ohne Architekt? Blindes Vertrauen der Bauherrn

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Mehr als 80% der Bauherrn eines neuen Einfamilienhauses scheut die Planung und Umsetzung eines individuellen Traumhauses durch einen fachkundigen Planer und bauen daher ohne Architekt.

Vorurteile wie z.B. eine erhebliche Baukostenüberschreitung, eine nicht termingerechte Fertigstellung sowie erhöhter „Baustress“ bis hin zur Belastungsgrenze jedweder Ehe halten sich hartnäckig.

In der Tat hat sich die Qualität der erbrachten Bauleistungen in den letzten Jahrzehnten zum Negativen entwickelt. Preisdruck durch – teilweise nicht ausreichend qualifizierte hohe Konkurrenz – sowie der anhaltende Fachkräftemangel führen immer mehr zur Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer, welche oftmals nicht über eine geeignete und/oder ausreichende Fachausbildung verfügen.

Die Werbung großer Bauträger zielt genau auf diese Vorbehalte ab und suggeriert die Lösung dieser Probleme.

Wer sich jedoch blind auf derartige Versprechen verlässt, geht ein großes Risiko ein. Die in den Hochglanzprospekten zugesicherte und für die Dauerhaftigkeit des Bauwerks zwingend erforderliche Qualität soll durch Eigenüberwachung des Bauträgers gewährleistet werden, wobei eigene wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. 

So kommt es vor, dass Bauträger ihren Kunden „Sicherheitspakete“ verkaufen oder in den Hausvertrag inkludieren, welche eine Hausübergabe in Anwesenheit eines Sachverständiger (einer namenhaft bekannten Organisation) beinhalten. Inwiefern aber ein nicht unabhängiger durch den Auftragnehmer beauftragter Sachverständiger, welcher nicht die wesentlichen Meilensteine der Bauausführung begleitet hat und lediglich zur Bauabnahme anwesend ist, für den Bauherrn sinnvoll sein soll, sollte grundsätzlich hinterfragt werden.

Schlüsselfertig bedeutet nicht bezugsfertig!

Eine Vielzahl an Anbietern verkaufen „schlüsselfertige“ Bauwerke, welche man zwar zum Zeitpunkt der Hausübergabe „abschließen“ aber noch nicht beziehen kann. Das Bauen ohne Architekt ist zum Standard geworden.

Häufig werden die relevanten Ausbaugewerke Maler- sowie Bodenbelagsarbeiten bewusst nicht angeboten, da diese erfahrungsgemäß einen erhöhten Betreuungsaufwand und langwierige Bemusterungen erfordern. Der Ärger beginnt häufig mit der Übergabe des Objektes, wenn z.B. die teilweise beschädigten Putzoberflächen eine vollflächige zusätzliche Spachtelung erhalten müssen, da die geschuldete Standardqualität Q2 kleine Schäden aufweisen darf und nur für mittel- und grobstrukturierte Anstriche geeignet und nicht ausreichend für glatte Oberflächen ist.  

Gleiches gilt für das gezielte Ausklammern von Leistungen im Außenbereich wie z.B. Erd- & Verfüllarbeiten, das Anlegen von Terrassen, das Herstellen von Grundstückseinfriedungen inkl. Toranlagen, Garagen und Carports, etc.

Ein besonderes Gefahrenpotential für den Bauherrn liegt in bauseitigen Anarbeitungen an Leistungen des Bauträgers.

So kann eine nicht fachgerechte und den anerkannten Regeln der Technik entsprechende (und häufig in Eigenleistung erfolgte) Herstellung von Kiesstreifen, Terrassen, etc. zu Folgeschäden an der Leistung des Bauträgers führen, welche bei richtiger Ausführung nicht entstanden wären. Die Verantwortung liegt dabei beim Bauherrn.

Der Bauherr ist Laie und kein Fachmann!

Die Koordination und Kontrolle von Bauleistungen ist eine komplexe Aufgabe, welche neben dem entsprechenden Fachwissen auch ausreichende Praxisbauerfahrung erfordert. Zudem sind juristische Kenntnisse im Bereich des Baurechts zwingend erforderlich, um nachteilhafte Formulierungen zu erkennen und zurückweisen zu können.

Viele Bauherrn sind naiv und vertrauen „blind“ auf einen reibungslosen und mangelfreien Bauablauf. Im Durchschnitt weist jedes Neubauprojekt im Schnitt ca. 28 Mängel auf, welche bei nicht rechtzeitiger Erkennung und Behebung zu teuren Folgeschäden (auch erst nach Ablauf der Gewährleistungszeit) führen können.

Trotz diverser TV-Formate, welche sich mit der Rettung von Baustellen befassen, werden nur ca. 20% der Bauvorhaben mit fachkundiger Unterstützung des Bauherrn durchgeführt, obwohl eine fachlich kompetente und unabhängige Baubegleitung lediglich ca. 1% der Bruttobausumme ausmacht. (vgl. Preise)

Weiterführende Artikel: Stiftung Warentest

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